Steuererklärungen
Die Steuergesetze bestimmen, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist.
Sind auch Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, z.B. Einkommensteuererklärung, betriebliche
Steuererklärungen oder Erbschaft- und Schenkungssteuererklärung, so erstellen wir diese gerne für Sie.
Darüber hinaus erstellen wir Anträge im Rahmen des Umsatzsteuervergütungsverfahrens und
ausländische Umsatzsteuererklärungen.
Um alle Vorteile für Sie auszunutzen, beachten wir hierbei auch immer die aktuelle Rechtsprechung.
• Fertigung der Steuererklärungen
• Abwicklung des Verkehrs mit der Finanzverwaltung
• Prüfung der Steuerbescheide
• Teilnahme an Außenprüfungen
Steuerberatung und Steuergestaltung
Wir beraten Sie in allen Fragen der Besteuerung von Unternehmen und des Privatbereichs und erteilen Ihnen Auskünfte
über Steuersparmöglichkeiten. Darüber hinaus betreuen wir Sie bei Ihrer Existenzgründung, der Wahl der richtigen
Gesellschaftsform und erstellen Steuerbelastungsvergleiche.
Steuerrechtsdurchsetzung
Zusätzlich prüfen wir Ihre Steuerbescheide, betreiben für Sie außergerichtliche sowie auch gerichtliche
Rechtsbehelfsverfahren und betreuen Sie bei Betriebsprüfungen.